„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3 Abs. 2 GG) – dass dieser heute selbstverständlich erscheinende Absatz Einzug in unser Grundgesetz fand, haben wir im Wesentlichen den sogenannten „Müttern des Grundgesetzes“, namentlich Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel, zu verdanken. Gemeinsam mit 61 Männern erarbeiteten sie im Parlamentarischen Rat 1948 das Grundgesetz. Die gleichnamige Ausstellung im Sielminger Quartiersladen besuchte der Gemeinschaftskunde-Leistungskurs Kl. 11 am 12. Juni 2024. Nach einer Begrüßung durch Daniel Müller (Quartierskoordination) erhielten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, selbstständig die sehr informativ gestalteten Plakate der Ausstellung zu erkunden. Diese bot neben biografischen Daten zu den vier Frauen zahlreiche Hintergründe zur Genese des Grundgesetzes; den Dreh- und Angelpunkt bildete jedoch der genannte Art. 3 des Grundgesetzes, einschließlich der weiteren Entwicklung der Frauenrechte im 20. Jahrhundert. Im Anschluss an den Rundgang bot sich die Gelegenheit zum gemeinsamen Austausch mit Herrn Müller: Wie ist der Stand der geschlechtsspezifischen Gleichberechtigung bzw. faktischen Gleichstellung im Jahre 2024? Welche Lösungsansätze könnten helfen, um nach wie vor bestehenden Ungleichheiten entgegenzuwirken?

Wir danken Herrn Müller und dem Referat für Chancengleichheit, Teilhabe und Gesundheit der Stadt Filderstadt ganz herzlich für die Organisation und Betreuung unseres Besuchs. (Ru)